Ein Autounfall ist passiert – was jetzt tun?
Beweise sammeln
Kontaktdaten austauschen
Den Unfall der Versicherung melden
Geben Sie kein Schuldgeständnis ab!
Ein Autounfall ist passiert – was jetzt tun?

Sollte es unglücklicherweise zu einem Unfall gekommen sein, gilt zunächst eins: Bewahren Sie einen klaren Kopf und verfallen Sie nicht in Panik. Wenn nötig, nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, bevor Sie handeln. Kontrollieren Sie zuerst, ob es Verletzte gibt oder ob sogar noch Menschen im Fahrzeug eingeschlossen oder eingeklemmt sind, die Ihre Hilfe brauchen. Beginnen Sie dann mit den üblichen Schritten nach einem Unfall.

  1. Schalten Sie wenn möglich die Warnblinkanlage ein
  2. Ziehen Sie sich die Warnweste über
  3. Stellen Sie das Warndreieck in einer Entfernung von etwa 100 Metern auf

Diese Schritte tragen maßgeblich zur Sicherheit nach einem Unfall bei und sollten unter keinen Umständen ausgelassen werden. Sollten Sie sich nicht in einer akuten Gefahrenzone befinden, die auch andere Menschen in Gefahr bringt, lassen Sie den Unfallort unverändert, bis der Unfall aufgenommen wurde.

Bei einem Unfall spielt es zunächst keine Rolle, in welchem Land er sich abgespielt hat und ob er nun selbstverschuldet war oder nicht. 

Beweise sammeln

Um den Unfall so unverfälscht wie möglich festhalten zu können, sollten Sie sich nun aufmachen, und nötige Beweise festhalten. Dabei gehen Sie wie folgt vor:

  • Fotografieren Sie zunächst unbedingt den Unfall im Ganzen. Alle beteiligten Fahrzeuge sollten auf Ihren Aufnahmen gut zu erkennen sein. Daraus lässt sich später die ungefähre Schwere des Unfalls erkennen
  • Bei entstandenen Schäden an den Fahrzeugen fotografieren Sie auch diese in einer detaillierten Aufnahme ab
  • Sollte es Verletzte geben oder ein besonders hoher Sachschaden vorliegen, kontaktieren Sie auf jeden Fall umgehend die Polizei
  • Wenn die Umstände es zulassen, können Sie auch eine ungefähre Skizze des Unfallortes anlegen.

Notieren Sie sich nun alle relevanten Daten. Dazu gehören neben den amtlichen Kennzeichen auch die Namen und Anschriften der Unfallgegner und eventuellen Zeugen.

Nun sollten Sie alle nötigen Beweise beisammen haben, um den Unfall später originalgetreu wiederzugeben. Vor allem, wenn der Unfall nicht Ihre Schuld war, können Ihnen diese Aufnahmen und Notizen bei der Klärung des Sachverhalts helfen.

Kontaktdaten austauschen

Nachdem Sie die Beweislage festgehalten haben, gilt es, die Kontaktdaten zwischen den Beteiligten auszutauschen. Notieren Sie sich von allen, die ebenfalls in den Unfall verwickelt waren Name, Anschrift und Telefonnummer. Auch die Versicherung der anderen Beteiligten aufzuschreiben, kann nicht schaden. 

Ein Kontaktdatenaustausch ist nach einem Unfall nicht nur hilfreich, sondern auch zugleich verpflichtend. Sollten Sie oder Ihr Unfallgegner sich also unerlaubt und anonym vom Unfallort entfernen, begehen Sie damit eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsentzug bestraft werden kann. 

Zwar können Sie den anderen nicht selbst dazu zwingen, seine Kontaktdaten preiszugeben, die Polizei allerdings schon. Sollte er also nicht kooperieren wollen, empfiehlt es sich, die Polizei einzuschalten. Wenn Ihr Unfallgegner eine Fahrerflucht begehen möchte, notieren Sie sich also dringend sein Kennzeichen, um den Vorfall anschließend zu melden. Die Polizei kann anhand des Kennzeichens die Person ausfindig machen. Auch, wenn diese den Unfallort bereits verlassen haben sollte.

Den Unfall der Versicherung melden

In den allermeisten Fällen und Ratgebern wird nun dazu geraten, die Versicherung zu alarmieren. Bei den meisten ist das auch der erste natürliche Gedanke, der sich nach einem Unfall in den Kopf einschleicht. Aber nun raten Sie mal: Die meisten Ratgeber dieser Art kommen allerdings auch von den Versicherungen höchstpersönlich.

Ich empfehle Ihnen hingegen, sich direkt an einen freien Sachverständigen zu wenden, solange die Bedingungen Ihrer Versicherung dies zulassen. Dieses Recht können Sie als Geschädigter eines Unfalls in Anspruch nehmen

Beim Melden an die Versicherung wird eine Dienstleistung des Schadenregulierers in Gange gesetzt und die Versicherung versucht nach Aufnahme der Daten, ihren eigenen Sachverständigen zu vermitteln, welcher dann die Sachlage zugunsten der Versicherung reguliert. Die ermittelte Schadenssumme fällt dort häufig geringer aus, als sie wirklich ist, damit die Versicherung weniger zahlen muss. Das ist zwar schlau von der Versicherung, aber zwangsläufig mit zusätzlich finanziellem Aufwand  für Sie verbunden

Schlauer können Sie es anstellen, wenn Sie von dem Recht Gebrauch machen, sich um einen eigenen freien Sachverständigen zu kümmern. Dieser erfasst die Schäden neutral und unabhängig und nicht zugunsten der Versicherung. Die ermittelte Schadenssumme fällt häufig höher aus. Dadurch erhalten Sie die Entschädigung die Ihnen zusteht und erlangen keinen finanziellen Nachteil.

Geben Sie kein Schuldgeständnis ab!

Nach einem Unfall ist es erstmal normal, dass Sie ein wenig durch den Wind sind. Dennoch ist es ratsam, nichts Unüberlegtes zu sagen oder ungewollt ein Schuldeingeständnis abzugeben. Meist ist dies nach einem Unfall voreilig und durch Emotionen getrieben, kann Sie aber in unangenehme Schwierigkeiten bringen. 

Merken Sie sich daher folgendes:

Ihr Unfallgegner hat keinen rechtlichen Anspruch auf die Ablage Ihres Schuldeingeständnisses. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Schuld an dem Unfall tragen oder nicht.

Gegen ein Schuldeingeständnis sprechen darüber hinaus folgende Tatsachen:

  • Meistens können Sie als Beteiligter in einem Unfall nicht zu 100 % wissen, ob Sie wirklich die alleinige Schuld am Unfall tragen
  • Ihr Versicherungsschutz kann zum Teil wegfallen, wenn Sie sich die Schuld zugestehen
  • Durch ein voreiliges Schuldeingeständnis wird oft auf die Unfallaufnahme durch die Polizei verzichtet, die in den meisten Fällen vonnöten wäre

Bewahren Sie also Ruhe und warten Sie ab, bis die Polizei die Lage geklärt hat. So vermeiden Sie auch, dass Sie im Nachhinein Ihre Unschuld beweisen müssen, wenn der Unfallgegner sein Geständnis überraschend zurücknimmt.

KFZ-Gutachter: Notwendig, oder nicht?
Brauche ich einen Anwalt?
Wie ist der weitere Ablauf nach einem Unfall?
Was ist im Ausland zu beachten?
Die Hauptursachen für einen Autounfall
KFZ-Gutachter: Notwendig, oder nicht?

Oft ist bei einem Unfall gar nicht auf den ersten Blick ersichtlich, welche Schäden das Fahrzeug tatsächlich davon getragen hat. Gerade für Laien kann es schwer sein, einen kleinen von einem großen Schaden zu unterscheiden. Dabei kommt es nämlich nicht nur darauf an, ob der Wagen äußerlich einwandfrei aussieht. Kleine Kratzer werden oft verharmlost, dabei könnte sich im Inneren des Fahrzeugs nach einem Unfall ein erheblicher Funktionsfehler verbergen.

Einen KFZ-Gutachter sollten Sie auf alle Fälle dann in Erwägung ziehen, wenn sie sich mit der Materie nicht genau auskennen und nicht selbst die Schäden ausfindig machen können. Auch, wenn Sie sich als Kenner einstufen, bietet sich ein Besuch vom Fachmann an, da auch Sie ungewollt einige Schäden übersehen könnten. Bei offen ersichtlichen, größeren Schäden sollten Sie immer einen Gutachter kommen lassenegal, ob Sie sich auskennen oder nicht. Dabei sollten Sie nur darauf achten, dass Sie keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren – dieser wird natürlich versuchen, den zu regulierenden Schaden so gering wie möglich zu halten. 

Der Gutachter geht bei seiner Arbeit meist so vor, dass er zunächst das Fahrzeug mitsamt seiner technischen Daten einschätzt, um einen ersten Eindruck gewinnen zu können. Danach werden alle Schäden am Wagen notiert. Dabei differenziert der Gutachter zwischen Schäden, die bereits vorher am Fahrzeug waren und solchen, die durch den Unfall zustande gekommen sind. Bei diesem Schritt werden neben der schriftlichen Dokumentierung meist auch Fotos geschossen. 

Nun ermittelt der Sachverständige die Dauer und den Umfang der Reparaturen sowie die Höhe der ggf.  Zustande gekommenen Wertminderung. Nach der anschließenden Kostenkalkulation wir nun bewertet, ob es sich evtl. um einen wirtschaftlichen Totalschaden oder einen Reparaturschaden handelt. Sie sehen, das Aufgabengebiet eines Gutachters ist umfassend.

Mit den gesammelten Daten und dem Kostenvoranschlag können Sie im Anschluss Kontakt zu der schaden-regulierenden Versicherung aufnehmen und sich den entstandenen Schaden erstatten lassen. Sollten Sie dennoch auf einen Gutachter verzichten wollen, ist es ratsam, dass Sie sich zumindest einen Kostenvoranschlag in einer KFZ-Werkstatt einholen. 

Fazit:

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kontaktieren Sie einen Gutachter. Nur so kann sichergestellt werden, dass wirklich alle Schäden korrekt erfasst wurden und im Anschluss auch erstattet werden können.

Brauche ich einen Anwalt?

Die Frage, ob Sie nun einen Anwalt brauchen oder nicht, hängt mit der Schuldfrage zusammen und damit, ob Sie oder Ihr Unfallgegner sich die Schuld eingestehen oder nicht

Sollte Letzteres der Fall sein und Ihr Unfallgegner verweigert eine Schuldeingeständnis – oder schlimmer noch: unterstellt Ihnen die Schuld, obwohl er zweifelsohne der Schuldige war, ist es ratsam, sich um einen guten Anwalt zu kümmern. Auch Ihre Versicherung und die Versicherung Ihres Gegners werden ihre Kosten so gering wie nur möglich halten wollen und sich daher so schnell wie möglich einschalten. Ein guter Anwalt wird im Streitfall Ihre Interessen vertreten und – anders als Versicherungenversuchen, das beste für Sie herauszuholen.  Gern kann ich Ihnen Anwälte empfehlen die auf das Unfallrecht spezialisiert sind. Sprechen Sie mich an!

Vor allem bei größeren Unfällen mit einer hohen Schadenssumme bietet sich die Unterstützung eines Anwalts an. Sollte die Schuldfrage aber von Anfang an klar sein und sich beide Beteiligten darüber einig sein, ist die Einschaltung eines Anwalts in den meisten Fällen nicht notwendig.

Wie ist der weitere Ablauf nach einem Unfall?

Nachdem der Unfall von einem Gutachter und der Polizei dokumentiert wurde und womöglich auch ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde, fahren Sie entweder mit Ihrem Fahrzeug weiter (wenn dieses noch instand ist) oder Sie werden aus der Unfallzone abgeschleppt. Nicht selten kommt es vor, dass das beschädigte Kraftfahrzeuge direkt in eine Werkstatt hin abgeschleppt wird, um es wieder funktionstüchtig zu machen. 

In den nächsten Tagen und Wochen warten Sie dann auf Rückmeldung von der Versicherung, bei der Sie die ermittelten Kosten eingereicht haben. Der Schaden sollte schnellstmöglich reguliert werden. Sollte die Versicherung die Zahlung verweigern (übliche Gründe dafür sind ein angeblich fehlerhaftes Gutachten oder eine unklare Schuldfrage), müssen Sie in den sauren Apfel beißen und klagen. In diesem Fall sollte nochmals betont werden, dass ein Anwalt nun eine gute Wahl ist

Leider lässt sich in manchen Fällen nur auf die harte Tour erreichen, dass die Versicherung sich tatsächlich der Schadensregulierung annimmt. 

Was ist im Ausland zu beachten?

Wenn Sie mit Ihrem Wagen vorhaben ins Ausland zu fahren, sollten Sie jederzeit für einen Unfall gewappnet sein. Das soll Ihnen keine Panik machen, vielmehr soll es dazu beitragen, dass Sie im schlimmsten Fall gut vorbereitet sind. Sollte es dennoch zu einem Verkehrsunfall gekommen sein, gilt es einiges zu beachten. 

Da die Versicherungen nicht verpflichtet ist, Schäden aus dem Ausland zu regulieren, prüfen Sie vorab genau, ob Ihre Versicherung auch für Ihr Urlaubsziel greift. Eine deutsche Versicherung gilt so zum Beispiel in den meisten Fällen für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt bei Ihrer Versicherung die genauen Daten über die Urlaubsziele an

Die erste Hilfe Maßnahmen sind gleich wie in Deutschland: Auf Verletzte prüfen, Warnhinweise, gegebenenfalls die Polizei oder den Rettungsdienst kontaktieren. Der Unfall wird nun wie immer aufgenommen und – wenn Ihre Versicherung im Ausland greift – im Anschluss übernommen.

Die Schuldfrage ist im Ausland abhängig von den nationalen Gesetzen. Diese können sich stark von Deutschland unterschieden. Machen Sie sich daher am besten bereits vor dem Urlaub mit der Gesetzgebung des anderen Landes vertraut.

Die Hauptursachen für einen Autounfall

Jeden Tag ereignen sich Unfälle und diese haben natürlich auch allesamt eine Ursache. Damit Sie ausschließen können, dass Sie selbst solche Fehler begehen, lesen Sie sich aufmerksam die häufigsten Unfallursachen durch:

  • Die mit Abstand häufigste Unfallursache sind Fehler beim Abbiegen, Rückwärtsfahren, Wenden und Ein- beziehungsweise Anfahren
  • Auf dem zweiten Platz liegt ein Nichtbeachten der Vorfahrtsregeln
  • Ein zu kleiner Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen ist die dritthäufigste Ursache für Verkehrsunfälle
  • Eine nicht angepasste Geschwindigkeit folgt danach. Dabei ist es egal, ob Sie zu langsam oder zu schnell fahren,
  • Die weiteren Gründe sind falsche Straßenbenutzung, 
  • falsches Verhalten gegenüber Fußgängern, 
  • Fehler beim Überholvorgang und 
  • Das Fahren unter dem Einfluss von bewusstseinsverändernden Substanzen wie zum Beispiel Alkohol.

Wenn Sie dies für sich verinnerlicht haben ist es dennoch wichtig, jederzeit mit Fehlverhalten der anderen Verkehrsteilnehmer zu rechnen. Schließlich sind wir alle keine perfekten Roboter, sondern Menschen. Eine gesunde Wachsamkeit gepaart mit einem Augenmerk auf das eigene Fahrverhalten ist schon ein guter Anfang, um Unfällen vorzubeugen.

Menü