Wenn Sie keinerlei Schuld am Unfall tragen, reguliert in der Regel die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners den entstandenen Schaden. Dabei haben Sie ebenfalls das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu kontaktieren und das Schadengutachten von eben diesem erstellen zu lassen.
Verhindern Sie bei so einem Fall unter allen Umständen, dass Ihr Unfallgegner seine Versicherung kontaktiert und einen Gutachter aus dem Hause der Versicherung kommen lassen möchte. Versicherungen sind am Ende des Tages auch nur gewinnorientierte Unternehmen und werden versuchen, die Schadenssumme so weit es geht in ihrem eigenen Interesse zu drücken.
Die Kosten für den unabhängigen und von Ihnen beauftragten Gutachter müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Das Gutachten dient darüber hinaus nicht nur zur Ermittlung des entstandenen Schadens und der Wertminderung des Fahrzeugs, sondern auch zur Beweissicherung. Lassen Sie sich daher von der gegnerischen Seite nie dazu beeinflussen, kein Gutachten erstellen zu lassen.
Sollten Sie sich für einen Rechtsanwalt entscheiden werden die außergerichtlichen Kosten ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Ebenfalls können Sie sich im Anschluss zur Werkstatt Ihres Vertrauens begeben, um den Schaden beheben zu lassen. Es besteht keinerlei Verpflichtung für einen Besuch in der Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung. Wenn Sie keine Reparatur in Anspruch nehmen möchten, da Sie sich vielleicht lieber einen neuen Wagen anschaffen wollen, können Sie sich die zu erstattenden Ansprüche auch direkt auszahlen lassen (fiktive Abrechnung).
Eine Kaskoversicherung greift im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung dann, wenn der Unfall Ihre eigene Schuld war. Wenn Sie also zusätzlich Kaskoversichert und somit auch gegen eigen verschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug geschützt sind, sind Sie erst einmal auf der sicheren Seite. Dennoch sind Sie durch Ihren eigenverantwortlichen Unfall weisungsgebunden und sollten sich genau an die Vorschriften Ihrer Versicherung halten. Hier ist das einzig logische Vorgehen, den Gutachter zu akzeptieren, den die Versicherung schicken möchte – wenn sie dies tut.
Auch, wenn die Schadenssumme wahrscheinlich höher ausfallen würde, wenn Sie einen freien Gutachter beauftragen, wäre dieses Vorgehen im Falle eines eigen verschuldeten Unfalls nur wenig ratsam. Die Kosten hierfür werden in den meisten Fällen nicht von der Versicherung übernommen und müssen von Ihnen selbst getragen werden.
Wenn Sie allerdings nicht auf ein unabhängiges Gutachten verzichten möchten, können Sie auch bei der Versicherung anfragen, ob diese die Kosten für einen fremden Gutachter übernehmen möchte. Das ist allerdings nur selten der Fall und Sie sollten sich nicht zu sehr darauf verlassen. Andernfalls tragen Sie die Kosten, wie bereits erwähnt, selbst.
Für Schäden am gegnerischen Wagen greift natürlich Ihre Haftpflichtversicherung.
Nach einem Unfall werden in der Regel Wertgutachten beider Fahrzeuge erstellt, um festzuhalten, inwieweit sich der Wert des Wagens durch den Unfall gemindert hat. Je nachdem, wer für den Unfall verantwortlich ist, wird auch die Summe der Wertminderung von der jeweils gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Bei einem üblichen Wertgutachten werden folgende Faktoren genauestens untersucht:
- Hatte das Auto schon vor dem jetzigen Unfall Schäden aufzuweisen (zum Beispiel durch vorherige Unfälle)?
- Welche Fahrzeugteile fehlen?
- Welche Reparaturen und Inspektionen stehen nach dem Unfall an?
- Ist eine Serien- oder Sonderausstattung enthalten? Ist diese beschädigt?
- Wann war die Erstzulassung des Fahrzeugs?
- Wie ist die Laufleistung?
Nachdem diese Fragen geklärt worden sind, kann der Gutachter die Summe der Wertminderung genau definieren.
Ein wenig komplizierter wird das Ganze bei einem Oldtimer. Ein normales Gutachten könnte durch Werkzeuge wie die Hebebühne mit Leichtigkeit weitere Schäden ans Fahrzeug bringen. Gerade für Oldtimer-Besitzer, deren Fahrzeuge richtige Liebhaberstücke sind, ist das mehr als ärgerlich, da auch der Wiederverkaufswert dadurch enorm in Mitleidenschaft gezogen wird.
Daher bietet sich für Oldtimer ein spezielles Verfahren an, welches das Fahrzeug in Noten von 1 bis 6 (1 ist dabei makellos, 6 der schlimmste Zustand) bewertet und der Wert absichert. Nach einem Unfall sind die meisten Versicherungen nämlich knallhart und Stufen das Liebhaberstück schnell nur noch als Schrott ein. Daher ist es sinnvoll, dass Sie, bevor Sie einen Unfall haben, ein solches Gutachten erstellen lassen, welches den wahren Wert Ihres Fahrzeugs bestimmt.
Von einem Bagatellschaden spricht man üblicherweise dann, wenn es sich um kleine Unfälle wie Parkrempler handelt. Ein Kurzgutachten hilft Ihnen dabei, die Beweislage auch für kleinere Unfälle sicherzustellen und dennoch eine Schadenserstattung zu erhalten. Bei überschaubaren Summen ca. 750 € übernimmt die gegnerische Versicherung die Erstattung der Kosten für einen Gutachter nicht – und genau da kommt das Kurzgutachten ins Spiel.
Die Kosten sind nur ein wenig höher als die für einen normalen Kostenvoranschlag und dennoch bekommen Sie hier einen angemessenen Rundum-Check samt Gutachten. Oftmals ist es nämlich schwierig, einen Schaden selbst richtig einzuschätzen. Was nach einem kleinen und unwesentlichen Kratzer aussieht, kann sich nach einiger Zeit zu einem großen Problem entpuppen. Daher ist die Beweissicherung das A und O.
Gut zu wissen: Bei einem Kurzgutachten wird je nach Gutachter keine Ermittlung der Wertminderung durchgeführt.
Nach einem kleinen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug gehen Sie zunächst so vor:
- Halten Sie beide Ihre Autos an und steigen Sie aus.
- Sichern Sie die Unfallstelle und fahren Sie an den Straßenrand, wenn Sie andernfalls die Straße blockieren.
- Verschaffen Sie sich Klarheit über die Schadensfolgen.
- Leisten Sie Hilfe für eventuell verletzte Personen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass bei Bagatellschäden Fahrerflucht zustande kommen kann. Bei einem kleinen und selbst verschuldeten Parkunfall, welcher in Abwesenheit des Geschädigten geschieht, dürfen Sie also den Unfallort nicht vorzeitig verlassen! Anschließend umgehend bei der Polizei melden.
Einen Zettel auf der Windschutzscheibe zu hinterlassen sollte keine Option für Sie sein, Sie begehen eine Straftat! Dasselbe gilt für den anderen, wenn Sie selbst der Betroffene sind.
Natürlich handelt es sich nicht bei allen Verkehrsteilnehmern um einen herkömmlichen Personenkraftwagen. Auch LKWs und Motorräder können in Unfälle verwickelt werden.
Bevor Sie sich nach einem Unfall nun also einen Gutachter heraussuchen, sehen Sie sich genau an, für welche Fahrzeugklassen der gewünschte Gutachter seine Gutachten anfertigt.
Im Regelfall deckt ein Gutachter mehrere Bereiche ab und geht wie folgt vor:
- Ermittlung der Reparaturkosten durch eine aktuelle Datenbank, in der Preise für die Reparaturen und die eventuelle Neubeschaffung einzelner Teile enthalten sind,
- Errechnung des Wiederbeschaffungswerts. Dieser hängt allerdings von mehreren Faktoren ab, wie dem Fahrzeugalter, der Leistung und sogar der Innenausstattung,
- Wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt oder Sie das Auto in den kommenden 6 Monaten verkaufen wollten, wird eine Restwertermittlung durchgeführt und
- In jedem Fall wird die Wertminderung des Fahrzeugs bestimmt und das Gutachten damit abgeschlossen.
Die Vorgehensweise nach einem Unfall ist bei den meisten Fahrzeugen ein und dieselbe – dabei spielt es keine Rolle, ob es sich nun um ein Motorrad oder einen LKW handelt. Auch Wohnmobile werden mithilfe dieses Verfahrens inspiziert. Achten Sie nur darauf, dass sich der gewünschte Gutachter auch mit anderen Fahrzeugen als nur Autos gut auskennt und so ein sachgemäßes Gutachten erstellen kann.
Neben den Gutachten nach einem Unfall werden auch Fahrzeugbewertungen aller Art durchgeführt. Diese sind auch bekannt als Wertgutachten. Dadurch wird der heutige Marktwert des Autos berechnet und gibt so an, was genau der Wagen zum jetzigen Zeitpunkt wert ist. Vor allem ist so eine Bewertung interessant, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Auto zu verkaufen oder Sie gedenken, ein neues Auto zu erwerben.
Das Auto wird dabei auf Herz und Nieren geprüft und das äußere Erscheinungsbild wird gleichermaßen berücksichtigt, wie die technischen Daten. Beim äußeren Erscheinungsbild ist es wichtig, festzustellen, ob Macken oder gar Beulen am Lack vorhanden sind. Auch ist die Art der Ausstattung ein entscheidender Faktor, der den Endwert des Autos in die Höhe treiben kann, wenn es sich beispielsweise um eine Sonderausstattung handelt. Sogar die Sauberkeit der Polster und Böden fließt in die Bewertung mit ein.
Neben den äußeren Details wird auch geprüft, ob die Elektronik am Wagen ordnungsgemäß funktioniert. Daraufhin werden Einzelteile wie Motor und Zündkerzen inspiziert. Wurden diese bereits ausgetauscht? Wenn ja, wann? Haben Sie das Ersatzteil neu oder gebraucht erworben?
Wie sie sehen, kann sich bei einem Wertgutachten kein noch so kleiner Mangel am Fahrzeug verstecken – wenn es sich um einen fachkundigen Gutachter handelt. Zwar können Sie ein solches Gutachten auch online anfertigen lassen, aber dieses kommt natürlich nicht an die Genauigkeit des Wertgutachtens eines Profis heran.
Messungen der Lackstärke nach einem Unfall sind ausschlaggebend, um auch kleinere und nicht offen ersichtliche Schäden am Fahrzeug ausfindig machen zu können. Durch speziell dafür ausgelegte Messgeräte kann sogar der originale Lack von einer eventuell vorhandenen Überlackierung unterschieden werden. Die Qualität dieser Lackierungen wird damit einhergehend geprüft. Danach erfahren Sie umgehend, ob eine neue Lackierung sinnvoll wäre und ob die Karosserie unter den Lackschichten Mängel aufweist.
Je nach Art der Lackierung oder Folie fließt auch die Messung der Lackschicht in die endgültige Wertminderung mit ein. Vor allem, wenn Sie vorsehen Ihr Fahrzeug in den nächsten Monaten zu verkaufen, ist es wichtig zu wissen, in welchem Zustand sich der Lack befindet.
Gerade nach einem Unfall ist es ratsam, dass Sie Ihr Fahrzeug direkt vor Ort besichtigen lassen, wenn dies möglich ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Unfallsituation korrekt erfasst wird und die Schäden am Wagen wahrheitsgemäß dem Unfall zugeordnet werden können.
Da unsere Fahrzeugbesichtigung zeitnah und vor Ort erfolgt, können Sie schon wenige Tage später das fertige Gutachten betrachten und müssen sich in Bezug auf den Unfall nicht mehr im Ungewissen wiegen.
Wenn Sie das Gutachten erst einige Tage nach dem Unfall anlegen können oder möchten, ist dies natürlich auch kein Problem. Auch hier wird Ihnen ein Besuch abgestattet und Sie müssen sich keinen Gedanken machen, wie Sie mit dem verunfallten Wagen von einem Ort zum anderen gelangen.
Rufen Sie mich noch heute an 0176 60907568
Sie hatten einen Kfz-Unfall und benötigen schnelle Hilfe bei der Erstellung eines Unfallgutachtens? Oder Sie möchten Ihr Gebrauchtfahrzeug, den Oldtimer oder Youngtimer bewerten lassen?